Walter Meinke

Copyright: Marta Akincza

Hie[r]

ruht in [Gott]

Walter Meink[e]

* 16.9.1919 † 27.11.1919

Ruhe [sanft]

Grab Nr. 1 ist eindeutig ein Kindergrab, es ist nur 45 cm x 85 cm groß. Die Einfassung besteht aus Beton, am Kopfende steht ein Sockel, auf dem eine Tafel angebracht war. Das Grab liegt relativ mittig auf dem Friedhof, direkt neben zwei Erwachsenengräbern, zwischen denen sich ein weiteres Kindergrab befindet. Auf den Bruchstücken der Glasplatte lässt sich der Name des hier beerdigten Kindes noch gut lesen: Walter Meinke.

Ernst Meinke besaß eine Molkerei in Königstal.[1] Auch weitere Familienmitglieder im Dorf und in der Umgebung waren in der Milchwirtschaft beschäftigt. So gab es zum Beispiel im nicht weit entfernten Dorf Hinter Pogobien einen Molkereipächter namens Otto Meinke [2] und in Königstal einen Molkereigehilfen namens Karl Meinke.[3] Im März 1920 wurde dort die 27-jährige Alma Meinke beigesetzt, deren Eltern Molkereibesitzer im Ort waren.[4] Sie ist wahrscheinlich die Tochter von Ernst Meinke und möglicherweise die Mutter von Walter Meinke, der nur wenige Monate zuvor starb. 1929 wurde die Molkerei von Ernst Meinke zwangsversteigert. Der Fleischer Otto Marquardt übernahm das Grundstück wenig später, Familie Meinke durfte noch etwa drei Monate in dem früheren Molkereigebäude wohnen bleiben.[5] Danach verließ die Familie den Ort wahrscheinlich, sie wurden jedenfalls nicht mehr in Königstal aktenkundig.

 


[1] Vgl. Grundakten des Amtsgerichts Johannisburg, Archiwum Państwowe w Olsztynie (APO) 295/1973, Bl. 3 und APO 295/2011, Bl. 5.

[2] Vgl. APO 295/1973, Bl. 11.

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. Sterbeverzeichniss [sic], Standesamt zu Gehsen, APO 42/1745/1, <http://olsztyn.ap.gov.pl/baza/skany.php?z=1745&s=1>, (zuletzt aufgerufen am 27.02.2021), Bl. 420f. Von der Tafel auf Alma Meinkes Grab wurden ihm Rahmen des Projektes „Verlorene Dörfer der Johannisburger Heide“ 2019 auch einige Bruchstücke gefunden, die sich jedoch nicht mehr sicher einem bestimmten Grab zuordnen ließen.

[5] Vgl. APO 295/2011, Bl. 5 – 7.